Fachpersonen

Kindern und Jugendlichen bietet das Schlupfhuus ambulante und stationäre Krisenintervention an – niederschwellig, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Unser besonderes Augenmerk liegt auf Schutz und Sicherheit der Jugendlichen, der Ersteinschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, Entlastung, Situationsklärung und der Entwicklung von Perspektiven.

Im stationären Bereich stehen zehn Plätze zur Verfügung – einer davon als Notfallplatz für Kurzaufenthalte von max. 5 Tagen. Aufgenommen werden Jugendliche im Alter von etwa 13 bis 18 Jahren, die mit ihrer aktuellen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen oder die in der Familie oder ihrem sozialen Umfeld physische, psychische und/oder sexuelle Gewalt erfahren und vorübergehend einen Wohnplatz benötigen.

Das Angebot Krisencoaching umfasst Sozialpädagogische Einzelbegleitung und zwei Plätze begleitetes Wohnen in einer individuellen Unterkunft ausserhalb des Schlupfhuus. Aufgenommen werden Jugendliche in einer Krisensituation, für die sich das sozialpädagogische Gruppensetting nicht eignet. Die Begleitung erfolgt bedarf- und beziehungsorientiert.


Im Schlupfhuus werden intern eine Tagesstruktur und Psychotherapie angeboten. Im Fokus steht die psychosoziale Stabilisierung der Jugendlichen und die Wiederherstellung der Anschlussfähigkeit an externe Ausbildungs- und Therapieangebote.

Niederschwelligkeit, Freiwilligkeit und Parteilichkeit zeichnen das gelebte Selbstverständnis des Schlupfhuus aus. Fachlich orientieren wir uns an einer systemischen Grundhaltung und an traumapädagogischen Konzepten.

Die meisten Jugendlichen, die bei uns Zuflucht suchen, sind lebensgeschichtlich stark belastet. Einige leiden unter einer akuten Trauma- oder Belastungsreaktion. Andere sind von chronisch traumatisierenden Erfahrungen gezeichnet. Vor diesem Hintergrund hat sich das Schlupfhuus in Zusammenarbeit mit der Forschungsabteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik Basel als eines der ersten Kurzzeitangebote an traumapädagogischen Konzepten ausgerichtet.

Sie wollen mehr wissen über unsere Arbeitsweise und unsere Grundhaltungen?

  • Hier finden Sie unser Rahmenkonzept, die Leitlinien Traumapädagogik und weitere Dokumente.
  • Hier finden Sie Verbände und Institutionen, mit denen wir fachlich vernetzt sind.
  • Hier können Sie Informationsmaterial bestellen.

Ihre Fragen – unsere Antworten

  • Wie läuft eine Anfrage für einen Platz im Schlupfhuus?

    Für Anfragen erreichen Sie das Schlupfhuus-Team rund um die Uhr über
    Telefon 043 268 22 66.

    Ausgehend vom Grundsatz der Freiwilligkeit, suchen wir in aller Regel vor einer Aufnahme auch das direkte Gespräch mit den Jugendlichen. Ein Abklärungsgespräch erfolgt vor Ort im Schlupfhuus oder in dringenden Fällen telefonisch. Ist eine Indikation gegeben, kann die Aufnahme umgehend erfolgen.

  • Welche Indikation muss für eine stationäre Aufnahme gegeben sein?

    Eine Aufnahme ist angezeigt, wenn Jugendliche in der Familie physische, psychische und/oder sexuelle Gewalt erleben. Auch Konfliktsituationen, die sich so zugespitzt haben, dass die Beziehungen stark belastet sind und eine weitere Eskalation droht, können Grund für eine Aufnahme sein. Aufgenommen werden auch Jugendliche, die rasch einen vorübergehenden Wohnplatz benötigen, weil sie aus einer anderen Institution austreten müssen.

    Für das Krisencoaching (begleitetes Wohnen) gilt grundsätzlich dieselbe Indikation. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, für die das stationäre sozialpädagogische Gruppensetting aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet ist und die bereits eine gewisse Selbständigkeit mitbringen.

  • Welche Vorbedingungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein?

    Wenn die Indikation gegeben ist, kann eine stationäre Aufnahme umgehend und ohne Vorbedingungen (Kostengutsprache, bestehende Kindsschutzmassnahmen usw.) erfolgen, sofern das Schlupfhuus über einen freien Platz verfügt.

  • Welche Ausschlusskriterien gibt es?

    Jugendliche mit einer starken Suchterkrankung, einer akuten psychiatrischen Symptomatik oder einer starken Beeinträchtigung können nicht aufgenommen werden.

  • Wie lange dauert der Aufenthalt?

    Im betreuten Wohnen zwischen einer Nacht bis maximal drei Monaten. Im Krisencoaching (begleitetes Wohnen) kann ein Aufenthalt maximal fünf Monate dauern.

  • Was geschieht, wenn es keinen freien Platz im Schlupfhuus gibt?

    Leider verfügen wir nicht immer über genügend freie Plätze. Eine Reservation von Plätzen ist normalerweise nicht möglich, weil sonst das Schlupfhuus seine Funktion als Notunterkunft nicht wahrnehmen kann. Gerne schauen wir gemeinsam mit Ihnen, wie wir die Jugendlichen unterstützen können.

  • Was tun, wenn Jugendliche eine Anzeige erstatten möchten?

    Wir setzen uns dafür ein, dass Jugendliche eine solche Entscheidung gut informiert treffen können, und empfehlen daher immer zuerst eine Opferhilfeberatung (etwa in der Beratungsstelle kokon). Dort erfahren die Jugendliche, welches ihre Rechte sind und was im Falle einer Anzeige genau geschieht. Achtung: Gewisse Meldungen bei der Polizei (Offizialdelikte) lassen sich nicht mehr zurückziehen. Auf Jugendliche spezialisierte Opferberatungsstellen finden sie hier.

  • Verhalte ich mich widerrechtlich oder gar strafbar, wenn ich als involvierte Fachperson (Lehrperson, Schulsozialarbeiter:in, Beistand usw.) Jugendliche auf ausdrücklichen Wunsch und ohne Information der Eltern ins Schlupfhuus (Beratung, Unterkunft) begleite?

    Nein. Das Schlupfhuus ist eine vom Kanton Zürich anerkannte Beratungs- und Kriseninterventionsstelle für Jugendliche. Eine Begleitung auf Wunsch der Jugendlichen stellt grundsätzlich nie eine Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern dar, weil es das Recht jedes Kindes ist, sich im Zusammenhang mit familiären Krisen und Problemen beraten zu lassen. Darüber müssen die Eltern auch nicht vorgängig informiert werden. Eine Begleitung ist auch nicht strafbar, weil der Tatbestand der Entziehung von Unmündigen (Art. 220 StGB) nur dann erfüllt ist, wenn jemand ein Kind den Eltern gegen ihren Willen und dauerhaft entzieht oder ihnen das Kind nicht zurückgibt. Dies ist bei einer Begleitung zu einer Beratungsstelle nicht der Fall.

Für weitere Fragen oder einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.